Antwort:
Beschäftigen wir uns zuerst mit dem Trinken, das uns ja offensichtlich Spass macht. Oft wird von sogenannten „Fachleuten“ angeführt, dass nur absolute Abstinenz zum Erfolg führen kann. Es wird sektiererisch gepredigt, dass sogar auf den Restalkohol bei Getränken verzichtet werden muss. Dies ist insofern nicht möglich, da Restalkohol auch in reifen Früchten, Schwarzbrot, Fruchtsäften und in vielen weiteren Nahrungsmitteln enthalten ist. Ich bin der Überzeugung, dass gerade für uns das immer besser werdende Angebot an alkoholfreien(armen!) Getränken ein zielführender Weg ist.
Nach der deutschen Lebensmittel Kennzeichnungs Verordnung (LMKV) gelten Getränke mit einem Alkoholanteil von bis zu 0,5% vol, als alkoholfrei.
Es gibt ausgezeichnete alkoholfreie Biere, die jeden Vergleich mit Produkten aus traditionellen Braumethoden standhalten. Als Beispiele die bitteren, alkoholfreien Pils, sowie die Weizenbiere. Gemäss den Produzenten mit einem Restalkoholwert von 0,00% vol bis 0,45% vol. Oder nehmen wir als Beispiel alkoholfreien Most, mit keinerlei Qualitätseinbusse gegenüber der alkoholhaltigen Version. Gemäss dem Produzenten Möhl mit einem Restalkoholwert von maximal 0,45% vol.
Was in den letzten Jahren laufend verbessert wurde, ist auch der alkoholfreie Wein. Als Schaumweine bereits sehr gut etabliert. Nun auch als Rot- oder Weisswein immer besser geworden. Gemäss den Produzenten mit einem Restalkoholwert von 0,2% vol. bis 0,45% vol. Als Schorle oder Gespritzten getrunken, schon gleichwertig im Vergleich zu alkoholhaltigen Mischungen.
Und noch ein Grund, diesen Weg als gangbar zu akzeptieren. Ein alkoholfreies Getränk darf einen maximalen Alkoholanteil von 0,5% vol aufweisen, ein „normales“ Bier hat 4,8% bis 5,2% vol. Es müsste also weit über die 10-fache Menge einer Flasche getrunken werden, bis man die Region eines Promillewertes erreicht, der gemäss Strassenverkehrsgesetz nicht mehr zulässig ist.
Also erfreut Euch weiterhin leckerer Getränke, aber in der geeigneten Zusammensetzung!